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Hochzeitsvorbereitung im Freien

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Für welche Trauungen kann man dich buchen?

Ich begleite musikalisch:

  • kirchliche Trauungen

  • freie Trauungen

  • standesamtliche Hochzeiten

  • Sektempfänge & besondere Momente rund um eure Hochzeit

Gerne bespreche ich mit euch individuell, welche musikalische Begleitung am besten zu eurem Tag passt.

Können wir auch Lieder anfragen, die nicht in deinem Repertoire stehen?

Unbedingt. Eure Hochzeit soll sich nach euch anfühlen.
Gemeinsam finden wir die passenden Songs für euren besonderen Moment.

Was dürfen wir von dir erwarten?

Eine persönliche Begleitung von Anfang bis Ende, offene Kommunikation und ganz viel Herz & Emotionen für euren besonderen Tag.
Mir ist wichtig, dass ihr euch verstanden fühlt und musikalisch genau die Atmosphäre bekommt, die zu euch passt.

Wie läuft eine Buchung ab?

Wie die Buchung abläuft: 

  1. Ihr schreibt mir eure Anfrage mit Datum & Ort

  2. Wir besprechen eure Wünsche und den musikalischen Ablauf

  3. Ihr erhaltet alle Infos und ein individuelles Angebot

  4. Nach eurer Zusage ist euer Termin fest reserviert

Was kostet dein Auftritt?

Da jede Hochzeit individuell ist, erstelle ich euch gerne ein persönliches Angebot passend zu euren Wünschen, Ort und Umfang der Begleitung.

Eure Frage war nicht dabei?

Dann schreibt mir jederzeit gerne über das Kontaktformular — ich freue mich darauf, euch kennenzulernen 💛

Feedback

Rustikales Essen im Freien
Foto mit Braut und Hochzeitssängerin

Stephanie & Patrick

Liebe Lara, lieber Superstar 💓

Ich danke dir für alles inkl all dem Stress dem du dich für uns ausgesetzt hast 🥰 es war so magisch 🥰🥰🥰 

Du hast unseren Tag ganz besonders gemacht 💓

Kontakt

Impressum

Lara Schneider

Lara Schneider Hochzeitsgesang

Herwarthstraße 18

53115 Bonn

Kontakt

Telefon: +49 1772678041

E-Mail: laraschneidergesang@gmail.com

Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer

Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Quelle:

eRecht24

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